VergabeFit: direkte PDF-Prüfung mit Gemini
Abgelöst am 02.11.2026: Diese Extraktion wurde entfernt; gültig ist die Kriterienextraktion nach docs/extraktionsdetails/ und docs/02-architecture/services/criteria-extraction.md.
Status: implementierter Prototyp, 2026-09-25.
Die Unternehmensperspektive benötigt einen festen Upload- und Prüfablauf. Die Next.js-Oberfläche ruft deshalb einen authentifizierten REST-Endpunkt im vorhandenen Agent-Service auf. Ein MCP-Tool ist für diesen Ablauf nicht erforderlich. Die Extraktionsfunktion kann später auch von einem Tool aufgerufen werden.
Ganze PDFs werden ohne Chunking, Embeddings oder RAG gemeinsam an Gemini übergeben. Bis 8 MiB Gesamtgröße erfolgt die Übergabe inline; darüber über die Files API. Temporäre Gemini-Dateien werden nach der Auswertung im finally-Block gelöscht (best effort; bei Löschfehlern gilt die providerseitige Aufbewahrung).
Pydantic validiert die Ausgabe gegen den vom Nutzer vorgegebenen Katalog mit 25 Codes. Datei-IDs werden aus SHA-256 gebildet. Physische Seitenzahlen und wörtliche Zitate werden lokal anhand des auslesbaren PDF-Texts geprüft. Scans, abweichende Zitate und ungültige Quellen bleiben sichtbar und verlangen manuelle Prüfung. Ein gefundenes Zitat bestätigt weder die Interpretation noch die Vollständigkeit.
Pro Lauf maximal 10 PDFs, 20 MiB je Datei, insgesamt 30 MiB und 200 Seiten. Multipart-Eingaben sind zusätzlich auf 31 MiB inklusive Envelope begrenzt. Maximal zwei gleichzeitige Prüfläufe je Backend-Prozess, jeweils einschließlich Upload, DOCX-Konvertierung und Gemini-Aufruf; danach HTTP 429. Keine automatische Wiederholung kostenpflichtiger Modellaufrufe.
Ergebnisse und manuelle Prüfnotizen bleiben im Browser-Arbeitsspeicher und können als versioniertes JSON exportiert werden. Keine Datenbankmigration oder Speicherung in Supabase. Die bestehende Anmeldung und Kontofreigabe bleiben Voraussetzung.
Grenzen: deutschsprachige neue Oberfläche; automatische semantische Dubletten- und Widerspruchserkennung erfolgt durch das Modell, nicht durch eine beweisbare Regel. Prüfnotizen verändern die Originalextraktion nicht. Ein späterer Datenbankabgleich muss geprüfte Korrekturen in ein eigenes normalisiertes Anforderungsset übernehmen.